Der Radbewerb wird zum größten Teil im Kremstal absolviert. (Wendpunktstrecke).
Streckenführung: Krems(Austrasse, Kremstalstrasse), Rehberg, Senftenberg, Untermeisling, Anstieg Richtung Loiwein, Wendepunkt.
AUSRÜSTUNG:
- Das Tragen eines Sturzhelmes während des gesamten Radbewerbes ist obligatorisch (Abnahme erst in der Wechselzone beim Wechselplatz).
- Die Startnummer ist sichtbar am Rücken zu tragen.
Windschattenfahren ist strengstens verboten.
Zuwiderhandelnde Teilnehmer werden durch Wettkampfrichter angehalten und vorgemerkt
(2 Penaltyboxen, Zweimaliges Vergehen = Disqualifikation).
Die Strecke ist nicht gesperrt. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
WINDSCHATTENREGELUNG:
- das Fahren in der Windschattenzone von anderen Athleten oder motorisierten Fahrzeugen ist verboten.
- ein permanentes Nebeneinander fahren auch außerhalb der Windschattenzone ist verboten
- ein Überholen ist nur dann erlaubt, wenn es die Wettkampfsituation und der Straßenverkehr es zulässt.
- jeder Athlet ist selbst dafür verantwortlich, das Windschattenfahren zu vermeiden.
- die Windschattenzone entspricht einem Rechteck von 10 Meter Länge und 3 Meter Breite hinter jedem Athleten, wobei das Ende des Hinterrades die Mitte des vorderen Rechtecks entspricht.
- der Überholvorgang muss in maximal 30 Sekunden abgeschlossen sein.
- ein Überholvorgang ist abgeschlossen, sobald das Vorderrad des Überholenden das Vorderrad des Überholten passiert hat.
- der Überholte muss innerhalb von 30 Sekunden die Windschattenzone des Überholenden verlassen.
Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labestellen sowie die Begleitung (Betreuung) durch Außenstehende (zu Fuß oder mit Fahrzeugen) sind verboten. Allfällige Reparaturen dürfen nur von den Athleten mit selbst mitgeführten Utensilien (Werkzeug, Ersatzschlauch und dgl.) durchgeführt werden.